Die Pflege eines Angehörigen stellt Familien vor eine der schwierigsten Entscheidungen ihres Lebens – und eine der ersten Fragen lautet fast immer: Was wird das kosten? Verständlich, denn es geht um eine langfristige finanzielle Verpflichtung. Die gute Nachricht: Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause ist oft günstiger als ein Pflegeheimplatz – und Ihr Angehöriger bleibt in seiner vertrauten Umgebung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchen monatlichen Kosten Sie 2026 rechnen müssen, welche Faktoren den Preis beeinflussen und wie Sie durch Pflegegeld, Zuschüsse und Steuervorteile den Eigenanteil deutlich senken können.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen 2026 in der Regel zwischen 2.600 € und 3.700 €. In diesen Kosten sind der gesetzliche Mindestlohn für die Betreuungskraft, sämtliche Sozialabgaben und in vielen Fällen auch die Reisekosten bereits enthalten.
Doch Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Preise deutlich unter 2.400 € basieren häufig auf illegalen Beschäftigungsmodellen. Im Falle einer Prüfung durch den Zoll drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 €. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihre Vermittlungsagentur mit Partnern zusammenarbeitet, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und sämtliche Sozialabgaben ordnungsgemäß abführen.
Was beeinflusst die Kosten?
Die genaue Höhe hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:
Anzahl der zu betreuenden Personen: Wird eine Einzelperson betreut oder leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt? Bei einem Ehepaar beispielsweise steigt der Aufwand und damit der Preis.
Pflegeaufwand: Je umfangreicher die Unterstützung bei Grundpflege, Mobilität oder Demenzbetreuung, desto höher die Kosten. Eine leichte Alltagsbegleitung ist günstiger als intensive pflegerische Versorgung.
Nachtarbeit: Muss die Betreuungskraft regelmäßig nachts aktiv werden – etwa wegen Inkontinenzversorgung oder nächtlicher Unruhe bei Demenz – fallen Zuschläge an.
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft: Betreuungskräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen liegen preislich im oberen Bereich. Einfache Sprachkenntnisse sind günstiger, können aber bei komplexeren Situationen oder Arztbesuchen eine Herausforderung darstellen.
Zusätzliche Qualifikationen: Verfügt die Betreuungskraft über einen Führerschein, medizinische Grundkenntnisse oder besondere Erfahrung mit Demenz? Solche Zusatzqualifikationen wirken sich ebenfalls auf den Preis aus.
Weitere Kosten, die Sie einplanen sollten
Neben den regulären Betreuungskosten können in bestimmten Fällen weitere Ausgaben entstehen:
Feiertagszuschläge: An Feiertagen wie Weihnachten, Silvester, Ostern und Pfingsten sowie in der Sommerzeit fallen häufig Zuschläge an – oft der doppelte Tagessatz. Das liegt daran, dass Betreuungskräfte in dieser Zeit besonders gefragt sind und lieber bei ihren eigenen Familien wären.
Unterkunft und Verpflegung: Die Bereitstellung von Kost und Logis für die Betreuungskraft ist obligatorisch und sollte in die Gesamtkosten einkalkuliert werden. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit Bett und Rückzugsmöglichkeit sowie Zugang zu Bad, Küche und WLAN.
Wichtiger Hinweis: Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Richtwerte. Die endgültigen Kosten können je nach gewählter Betreuungskraft und Entsendeunternehmen variieren.
So senken Sie Ihre Kosten: Alle Zuschüsse und Förderungen 2026
Die tatsächliche finanzielle Belastung liegt für die meisten Familien deutlich unter den Bruttokosten. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege erheblich zu reduzieren.
Pflegegeld
Sobald ein Pflegegrad ab Stufe 2 vorliegt, zahlt die Pflegekasse monatliches Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Dieses Geld kann frei verwendet werden – also auch zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung.
Die aktuellen Pflegegeld-Beträge 2026 (unverändert gegenüber 2025):
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Gut zu wissen: 2026 ist ein Fortschreibungsjahr ohne Erhöhung. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Gemeinsames Jahresbudget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. 2026 ist das erste volle Kalenderjahr, in dem dieses Budget komplett zur Verfügung steht. Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
Umgerechnet auf 12 Monate entspricht das einer zusätzlichen Entlastung von rund 295 € pro Monat.
Steuerliche Vorteile
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten 20 % der Aufwendungen zurück, maximal 4.000 € pro Jahr (das entspricht rund 333 € pro Monat). Darüber hinaus können Pflegekosten unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich angesetzt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade (auch Pflegegrad 1). Kann für ergänzende Betreuungsangebote genutzt werden, etwa für die Stunden, in denen die 24h-Betreuungskraft frei hat.
Sozialhilfe: In Abhängigkeit von der finanziellen Situation ist möglicherweise eine teilweise Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich.
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € für notwendige Anpassungen wie Badumbau oder Treppenlifte.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und ähnliches.
Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich an Eigenanteil?
Wie viel eine 24-Stunden-Pflege Ihre Familie tatsächlich kostet, zeigt ein konkretes Beispiel:
Ausgangssituation: Herr Weber, 81 Jahre, Pflegegrad 3, benötigt Unterstützung bei Grundpflege und Haushalt. Eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen kostet ca. 3.000 € monatlich.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Betreuungskosten | 3.000 € |
| Pflegegeld (Pflegegrad 3) | -599 € |
| Gemeinsames Jahresbudget (3.539 € ÷ 12) | -295 € |
| Steuerersparnis (max. 4.000 € ÷ 12) | -333 € |
| = Tatsächlicher Eigenanteil pro Monat | ca. 1.773 € |
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim liegt bei mindestens 1.800–2.700 € pro Monat – bei deutlich weniger individueller Zuwendung und ohne die vertraute häusliche Umgebung.
24-Stunden-Pflege vs. Pflegeheim: Der Kostenvergleich
Viele Familien sind überrascht: Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist in vielen Fällen nicht teurer als ein Pflegeheimplatz – manchmal sogar günstiger.
| 24-Stunden-Pflege zu Hause | Pflegeheim | |
|---|---|---|
| Monatliche Kosten (brutto) | 2.600–3.700 € | 3.500–4.500 € |
| Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse | ca. 1.400–2.500 € | ca. 1.800–2.700 € |
| Vertraute Umgebung | ✓ | ✗ |
| Individuelle 1:1-Betreuung | ✓ | ✗ |
| Flexible Tagesgestaltung | ✓ | eingeschränkt |
| Eigenes Zimmer für Pflegebedürftigen | ✓ (eigenes Zuhause) | geteilt oder klein |
| Soziale Kontakte im Umfeld | ✓ (Nachbarn, Freunde) | neues Umfeld |
Flexibel bleiben: Regelungen zur Kündigung
Falls Sie keine Betreuungskraft mehr benötigen, ist der Vertrag flexibel kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise zwei Wochen. Im Todesfall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können Sie den Vertrag meist auch ruhen lassen, sodass keine unnötigen Kosten entstehen.
Nächster Schritt: Kostenlose und unverbindliche Beratung
Jede Pflegesituation ist einzigartig – und damit auch die Kosten. Faktoren wie Pflegegrad, Betreuungsumfang und gewünschte Qualifikationen machen eine pauschale Aussage schwierig. Deshalb empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren und ein individuelles Angebot für Sie erstellen.
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Wir helfen Ihnen, alle Zuschüsse und Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen – damit Sie sich voll und ganz auf das Wichtigste konzentrieren können: das Wohlbefinden Ihres Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat? Die monatlichen Kosten liegen 2026 zwischen 2.600 € und 3.700 €, abhängig von Pflegeaufwand, Deutschkenntnissen und Qualifikation der Betreuungskraft. Nach Abzug von Pflegegeld, Zuschüssen und Steuervorteilen reduziert sich der Eigenanteil oft auf 1.400–2.500 €.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten? Die Pflegekasse zahlt die 24-Stunden-Pflege nicht direkt. Sie können aber das monatliche Pflegegeld (347–990 €, je nach Pflegegrad) sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) zur Finanzierung nutzen.
Ist eine 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheim? In vielen Fällen ja. Der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt durchschnittlich bei 1.800–2.700 € monatlich. Die 24-Stunden-Pflege zu Hause kann nach Abzug aller Zuschüsse ab ca. 1.400 € Eigenanteil möglich sein – bei deutlich individuellerer Betreuung.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen? Ja. Die Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Sie erhalten 20 % der Aufwendungen zurück, maximal 4.000 € pro Jahr. Zusätzlich ist eine Absetzung als außergewöhnliche Belastung möglich.
Wie schnell kann ich kündigen? Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Im Todesfall verkürzt sich die Frist. Bei Krankenhausaufenthalten kann der Vertrag in den meisten Fällen pausiert werden.
Worauf muss ich bei günstigen Angeboten achten? Angebote deutlich unter 2.400 € pro Monat basieren häufig auf illegalen Beschäftigungsmodellen ohne ordnungsgemäße Sozialabgaben. Das kann für Sie als Auftraggeber teuer werden – Bußgelder bis 500.000 € sind möglich.
Weiterführende Artikel:
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- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege richtig kombinieren: Jahresbudget 2026
- Fördermöglichkeiten bei der 24-Stunden-Pflege – Finanzielle Hilfen optimal nutzen
- Ausländische Betreuungskräfte beschäftigen: Selbstständig, Entsendemodell oder Arbeitgebermodell? – Recht, Sicherheit & klare Empfehlung (2025)
- Pflegegrade verstehen – Ihr umfassender Leitfaden
Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Beträge basieren auf den aktuell geltenden Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir eine persönliche Beratung.


