Rechtslage der 24-Stunden-Pflege: So gestalten Sie die Betreuung legal und sicher

Viele Familien entscheiden sich heute bewusst für die sogenannte 24-Stunden-Pflege, um ihren Angehörigen im eigenen Zuhause eine persönliche und individuelle Betreuung zu ermöglichen. Doch Vorsicht: Begriffe wie „24-Stunden-Pflege“ suggerieren oft eine ununterbrochene Betreuung, was arbeitsrechtlich nicht erlaubt und sogar illegal ist. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Familien beachten, um die Betreuung ihrer Liebsten rechtssicher und fair zu gestalten? In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich und detailliert, was Sie wissen müssen, damit Ihre Angehörigen bestens versorgt sind und alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Was versteht man rechtlich unter der 24-Stunden-Pflege?

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist rechtlich gesehen missverständlich. In der Realität handelt es sich um eine häusliche Betreuung, bei der die Betreuungskraft bei der pflegebedürftigen Person im Haushalt lebt und umfangreiche Aufgaben in Pflege und Haushalt übernimmt. Jedoch bedeutet dies nicht, dass eine Betreuungskraft tatsächlich rund um die Uhr arbeitet – eine solche Dauerbetreuung ist gemäß deutschem Arbeitsrecht nicht zulässig.

Die Bedeutung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

Die häufigste und gleichzeitig rechtssicherste Form der 24-Stunden-Pflege ist das sogenannte Entsendemodell. Dabei wird die Betreuungskraft über eine Agentur in ihrem Heimatland (z. B. Polen, Rumänien, etc.) angestellt und dann nach Deutschland entsendet. Diese Praxis wird im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt. Das Gesetz stellt sicher, dass auch entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn, geregelte Arbeitszeiten, und Sozialversicherungsschutz haben. Somit werden grundlegende Arbeitsrechte und faire Bedingungen sichergestell.

Wesentliche Gesetze und Vorschriften

Bei der Beschäftigung entsandter Betreuungskräfte müssen folgende Vorschriften berücksichtigt werden:

  • Mindestlohngesetz (MiLoG): Alle entsandten Pflegekräfte müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, aktuell beträgt dieser 12 Euro pro Stunde. Bereitschaftszeiten müssen ebenfalls entlohnt werden.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Gesetz regelt, dass die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden betragen darf, maximal jedoch 48 Stunden pro Woche. Daher müssen angemessene Ruhezeiten und Pausen gewährleistet sein.
  • Meldepflichten: Die Agentur im Herkunftsland ist verpflichtet, jede entsandte Kraft vor dem Einsatz beim deutschen Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) anzumelden und eine A1-Bescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland abgeführt werden.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden

Manche Anbieter arbeiten mit selbstständigen Betreuungskräften. Hier lauert jedoch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Diese liegt dann vor, wenn die Betreuungskraft trotz angeblicher Selbstständigkeit weisungsgebunden ist und keine freie Zeiteinteilung hat. In solchen Fällen könnte die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit feststellen, was erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge hätte. Daher ist das Entsendemodell rechtlich sicherer und für die Familien transparenter.

Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben können empfindliche Bußgelder, rechtliche Auseinandersetzungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig über alle Bedingungen und Vorgaben zu informieren und eine seriöse Vermittlungsagentur zu beauftragen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und transparent kommuniziert.

Fazit

Die 24-Stunden-Pflege kann für viele Familien eine enorme Entlastung sein, birgt jedoch rechtliche Fallstricke. Um sicherzugehen, dass Sie sich keine Sorgen um Bußgelder oder rechtliche Probleme machen müssen, wählen Sie das Entsendemodell. Achten Sie stets auf klare Vereinbarungen hinsichtlich Arbeitszeiten, Pausen und Vergütung. Haben Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung einer legalen Betreuung? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen gern, Ihre Angehörigen liebevoll und rechtssicher zu betreuen.

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