Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause ist oft die beste Lösung, um Pflegebedürftigen einen würdevollen und komfortablen Alltag zu ermöglichen. Gleichzeitig stellt diese Betreuungsform viele Familien vor finanzielle Herausforderungen. Was viele nicht wissen: Es existieren zahlreiche Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Kosten der häuslichen Pflege spürbar reduzieren lassen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten finanziellen Unterstützungen vor und erklären genau, wie Sie sie beantragen und optimal ausschöpfen.
Pflegegeld – Monatliche Unterstützung direkt aufs Konto
Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die monatlich direkt ausgezahlt wird, wenn die Pflege zuhause von Angehörigen oder Betreuungskräften erbracht wird. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei vom festgestellten Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Dieses Geld steht zur freien Verfügung und kann für die Finanzierung der häuslichen Pflege genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag – Zusätzliche 131 Euro im Monat
Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu. Dieser kann beispielsweise für folgende Leistungen verwendet werden – dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt:
- Hilfe im Haushalt (Reinigung, Einkauf, Begleitung zu Terminen)
- Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
Voraussetzung: In der Regel muss die Leistung durch anerkannte Anbieter erfolgen, damit die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag erstattet. Wer als Dienstleister diese Entlastungsangebote erbringen darf, regelt sich nach § 45 und folgenden SGB XI (und teils landesrechtlichen Bestimmungen).
Verhinderungspflege – Vertretung, wenn die Betreuungskraft ausfällt
Wenn die reguläre Pflegekraft wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist, greift die sogenannte Verhinderungspflege. Hierfür übernimmt die Pflegekasse jährlich bis zu 1.685 Euro ab Pflegegrad 2. Die Verhinderungspflege kann maximal 42 Tage im Jahr genutzt werden, um die Betreuung sicherzustellen, wenn die Hauptpflegekraft einmal nicht verfügbar ist. Zusätzlich lässt sich dieser Betrag mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege erhöhen, falls diese nicht anderweitig in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege – Unterstützung in Krisensituationen
In besonderen Situationen – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in akuten Krisenzeiten – übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer stationären Betreuung bis zu 1.854 Euro ab Pflegegrad 2 jährlich (für maximal 28 Tage). Diese Leistung dient dazu, pflegende Angehörige und Betreuungskräfte kurzfristig zu entlasten und die Betreuung sicherzustellen.
Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln – Alltagshelfer kostenlos nutzen
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
Diese Produkte erleichtern die tägliche Pflege erheblich und erhöhen Hygiene und Komfort.
Steuerliche Vorteile – Pflegekosten clever absetzen
Pflegekosten sind teilweise steuerlich absetzbar und reduzieren so die Gesamtbelastung der Familie. Insbesondere können berücksichtigt werden:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Pflege-Pauschbeträge
Wichtig: Sammeln Sie Rechnungen und Nachweise sorgfältig und ziehen Sie bei Bedarf einen Steuerberater hinzu, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.
Fazit
Die häusliche 24-Stunden-Pflege ist eine wertvolle Lösung, die Betroffenen eine liebevolle und individuelle Betreuung im vertrauten Umfeld bietet. Durch umfassende Fördermöglichkeiten wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und steuerliche Entlastungen lassen sich die anfallenden Kosten deutlich reduzieren. Wichtig ist dabei, sich frühzeitig zu informieren, alle Ansprüche gezielt zu beantragen und die verfügbaren Leistungen optimal miteinander zu kombinieren.


